Rechtsprechung
   BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6212
BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04 (https://dejure.org/2004,6212)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2Z BR 113/04 (https://dejure.org/2004,6212)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 113/04 (https://dejure.org/2004,6212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümerversammlung - unwirksame Ladung

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 3; ; WEG § 26 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 3 § 26 Abs. 3
    Folgen der Einberufung einer WE-Versammlung außerhalb der Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG - Bestellung eines Notverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Notverwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Wohnungseigentümer; Anfechtbarkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bei fehlerhafter Einberufung; Einberufungskompetenz bezüglich der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; ...

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 40 UR II 82/03
  • LG Traunstein - 4 T 14/04
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 307
  • ZMR 2005, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    Die beiden im Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch angegriffenen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 5 und 7 sind nach den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätzen (BGHZ 148, 335) wirksam zustande gekommen.

    Die für das Entstehen eines Eigentümerbeschlusses erforderliche Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses folgt zumindest konkludent aus der Wiedergabe des für sich genommen eindeutigen Abstimmungsergebnisses im Versammlungsprotokoll (BGHZ 148, 335/345 f.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    Denn Beschlüsse in Angelegenheiten, welche die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 21 WEG betreffen, aber nicht mehr, wie zu Tagesordnungspunkt 7 eingewandt, eine "ordnungsmäßige" Maßnahme zum Inhalt haben, sind nur anfechtbar (BGHZ 145, 158).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    (1) Wird die Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen, führt dies im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse (BayObLG ZMR 2002, 525; Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 63 m.w.N).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    Soweit zum Beschluss unter Tagesordnungspunkt 5 in einem konkreten Einzelfall die fehlerhafte Anwendung der in der Gemeinschaft geltenden Regeln über der Kostenverteilung (§ 16 Abs. 2 WEG) im Raum steht, bedingt dies ebenfalls nicht die Nichtigkeit des Beschlusses (BayObLG NJW-RR 2001, 1020; Wenzel ZWE 2000, 2/7).
  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    Anhaltspunkte, dass er innerhalb der Anfechtungsfrist die Niederschrift, die als Datum ihrer Abfassung den 13.6.2003 trägt, nicht hätte einsehen können (dazu BayObLG ZMR 2003, 435), gibt es nicht.
  • BayObLG, 25.03.2004 - 2Z BR 27/04

    Voraussetzungen für die Berufung auf einen Einberufungsmangel

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    Das ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil nach dem in dieser Gemeinschaft herrschenden Kopfprinzip (siehe BayObLG Beschluss vom 25.4.2004 2Z BR 27/04) mit dem wirksamen Zustandekommen eines Beschlusses über die Person eines geeigneten Verwalters und dessen vertragliche Bedingungen angesichts der tiefen Zerstrittenheit der Beteiligten nicht zu rechnen war.
  • KG, 04.03.1998 - 24 W 26/97

    Formerfordernisse bei der Einlegung der fristgebundenen Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04
    Auch die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner ist als selbständiges Rechtsmittel zulässig, weil die Rechtsmittelschrift ihres Bevollmächtigten, jedenfalls in Zusammenschau mit den Akten, noch innerhalb der 2-wöchigen-Frist nach § 29 Abs. 4 FGG i.V.m. § 22 Abs. 1 FGG die Rechtsmittelführer hinreichend erkennen ließ (vgl. KG FGPrax 1998, 135/136; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 29 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.; BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.; Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.04.2007 - 9 W 1/07
    Einer Wiedereinsetzung steht bereits entgegen, dass der Antragsteller nach Aktenlage ordnungsgemäß zur Eigentümerversammlung eingeladen wurde (vgl. BayObLG ZMR 2005, 559, 560).
  • AG Kerpen, 20.05.2010 - 26 C 52/09
    Besitzt ein Wohnungseigentümer nämlich Kenntnis davon, dass in einer Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst wurden, so ist er gehalten, vorsorglich alle in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse anzufechten, wenn er sich seine Rechte erhalten will (vgl._ dazu nur die Beschlüsse des BayObLG vom 6.12.2000 - 2Z BR 103/00 - ZMR 2001, 294, vom 22.11.2001 - 2Z BR 140/01 - ZMR 2002, 367 und vom 30.6.2004 - 2Z BR 113/04 - ZMR 2005, 559 [560]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht